Wer ist für die Beauftragung einer Bestattung gemäß Gesetz verpflichtet?

Welche Personen bestattungspflichtig sind, ist in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Für Baden – Württemberg ist dies in § 31 des Landesbestattungsgesetzes der Fall. Es sind folgende Personen: Der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die Geschwister und die Enkelkinder. Die Bestattungspflicht erlischt nicht, wenn man das Erbe ausschlägt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.landesrecht-bw.de.

Zuletzt aktualisiert am 22.07.2020 von Redaktion "PIETÄT DECKER".

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