Seebestattungen

Der Seebestattung geht immer die Einäscherung des Verstorbenen voraus.
Die Urne wird dann auf hoher See, außerhalb der Drei-Meilen-Zone beigesetzt.

Der Kapitän macht von der Beisetzung einen Logbucheintrag. Eine Seekarte mit Angaben der Koordinaten der Beisetzung sowie eine Kopie des Logbucheintrags übergibt die Reederei den Angehörigen. Auf Wunsch können die Angehörigen bei der Seebestattung anwesend sein. Die Reederei veranstaltet auch Gedenkgottesdienste, wozu die Angehörigen eingeladen werden. Bestattungen auf Binnengewässern, wie z. B. dem Bodensee, sind nicht erlaubt und werden auch von Schweizer Behörden nicht genehmigt.

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